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Fristenrechner TJPG

Beantworten Sie einige Fragen zur Gesellschaft: Der Rechner zeigt, bis wann ihre wirtschaftlich berechtigten Personen dem Transparenzregister gemeldet werden müssen.

1. War die Gesellschaft am 1. Oktober 2026 bereits im Handelsregister eingetragen?

Unverbindliche Berechnung auf Grundlage des TJPG vom 26. September 2025, in Kraft seit dem 1. Oktober 2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Ihre Eingaben werden weder gespeichert noch übermittelt.

So wird die Frist berechnet

Gesellschaften, die am 1. Oktober 2026 bereits bestanden, haben eine Übergangsfrist (Art. 51 TJPG). Sie beträgt 2 Jahre, wenn alle wirtschaftlich berechtigten Personen bereits als Gesellschafter oder Organmitglieder im Handelsregister eingetragen sind. Sonst beträgt sie je nach Rechtsform und Revisionsart 3 bis 6 Monate.

Die Frist verkürzt sich, wenn in der Zwischenzeit eine Änderung im Handelsregister eingetragen wird: Dann muss innert eines Monats nach der ersten Änderung gemeldet werden, aber nie später als die Übergangsfrist. Gesellschaften, die seit dem 1. Oktober 2026 eingetragen werden, melden innert eines Monats nach ihrer Eintragung.

Situation der GesellschaftFristGrundlage
Alle wirtschaftlich berechtigten Personen sind bereits als Gesellschafter oder Organmitglieder im Handelsregister eingetragen2 JahreArt. 51 Abs. 2
AG mit ordentlicher Revision3 MonateArt. 51 Abs. 3 Bst. a
Andere Gesellschaft mit ordentlicher Revision (GmbH, Genossenschaft…)4 MonateArt. 51 Abs. 3 Bst. b
AG ohne ordentliche Revision5 MonateArt. 51 Abs. 3 Bst. c
Andere Gesellschaften und andere juristische Personen6 MonateArt. 51 Abs. 3 Bst. d
Erste Änderung im Handelsregister nach dem 1. Oktober 20261 MonatArt. 51 Abs. 1

Weiterlesen: Wer ist wirtschaftlich berechtigt? · Belyo für Treuhänder